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United 1887
O.F.C. – Satzung
§ 1 Name und Sitz
- Der Fanclub trägt den Namen: United 1887.
- Sitz des Clubs sowie die Anschrift des Vereinslokals lautet:
- Gaststätte „Zur Erholung“ Harburger Straße 198, 21614 Buxtehude.
§ 2 Vereinszweck
- Förderung der Fankultur des Hamburger Sport-Verein e.V., sowie im speziellen der
- gemeinschaftlicher Zusammenhalt innerhalb des Fanclubs.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jeder werden, der HSV-Fan ist und die Raute im Herzen trägt.
- Über eine Mitgliedsaufnahme, wobei ein schriftlicher Antrag ausgefüllt werden muss, entscheiden die zu dem Zeitpunkt, der gestellten Mitgliedschaft eines Interessenten, anwesenden aktiven Mitglieder, in einer öffentlichen Abstimmung.
- Den Zuspruch oder gegebenenfalls eine Ablehnung zur Mitgliedsaufnahme verkündet der erste Vorsitzende und bei dessen Abwesenheit eines der Nachfolgenden Vorstandsmitglieder.
- Ist keines der drei Vorstandsmitglieder anwesend, muss die Mitgliedsaufnahme auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Eine Mitgliedschaft gilt als beschlossen, wenn ihr mehr als fünfzig Prozent der Wählenden
zustimmen.
- Neu-Mitglieder haben eine einmalige Zahlung in Höhe von 25,00€ zu erbringen.
- Diese dient für das offizielle Fanclub T-Shirt.
- Polo-Shirts, Pullover und sonstige Kleidung mit entsprechendem Aufpreis.
- Eine aktive Mitgliedschaft bringt den vollen Umfang des Fanclublebens mit sich und berechtigt zu
- folgendem: Wahlrecht innerhalb des Fanclubs, vergünstigte Fahrtangebote zu Auswärtsspielen,
Berechtigung zum tragen der Fanclubkleidung inklusive der lizenzierten HSV Raute, vergünstigte
Preise Feiern des Fanclubs, sowie auf Materialien wie Aufkleber und Kleidungsstücke.
- Eine passive Mitgliedschaft gibt es nicht, lediglich eine Beitragsminderung für A= Schüler, B=
- Auszubildende, C= Studenten, D= Wehrdienst bzw. Zivildienstleistende, E= Arbeitslose, F= Schwangere (inkl. das erste Jahr nach der Geburt des Kindes), G= Behinderte, H= Rentner. Der Beitrag hierfür beträgt pauschal 5€ monatlich.
- Die Beitragsminderungsgründe A-H haben Gültigkeit ab dem Tag der schriftlichen Bekanntgabe bei dem Vorstandsvorsitzenden. Veränderungen dieser Punkte haben ebenfalls schriftlich bei dem Vorstandsvorsitzenden eingereicht zu werden.
§ 4 Beitrag
(1) Personen bis zur Vollendung des 16. Geburtstags= beitragsfrei
- Berufstätige Erwachsene = 8,- € monatlich
- Personen wie unter §3 Absatz (5) beschrieben = 5,- € monatlich
- Der monatliche Beitrag ist in bar an den Kassenwart, oder vorzugsweise per Überweisung auf das Fanclubkonto (siehe Mitgliedsantragsformular) zu entrichten.
§ 5 Der Vorstand
- Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern des HSV Supporters Club bestehen.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung.
- Der Vorstand besteht aus:
- A= 1.Vorsitzenden : Stefan Weinwosky
- B= 2.Vorsitzenden : Markus Kehnscherper
- C= 1.Kassenwart : Jacqueline Weinowsky
(2) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten.
- Die Mitglieder des Vorstands haben Alleinvertretungsrecht.
- (3) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das
Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
(4) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
- Der Vorstandsvorsitzende wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.
- Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende wird für die Dauer von drei Jahren gewählt.
- Der Kassenwart wird jährlich durch die Mitgliedschaft bestätigt bzw. neu gewählt.
§ 6 Vereinslokal
(1) Das Vereinslokal befindet sich in der Gaststätte „Zur Erholung“ Harburger Straße 198, 21614
Buxtehude.
- Die Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen im Vereinslokal.
§ 7 Kündigung
- Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und wird zum Ende eines jeden Monat wirksam.
(2) Eine Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung des Ausscheidenden zu
Händen des Vereinsvorstandes, oder erfolgt nach über vier Monaten Beitragsverzug
automatisch. Ein Anspruch auf Begleichung der säumigen Beiträge bleibt auch nach Kündigung
oder Ausschluss bestehen.
(3) Der Mitgliedsausweis verliert seine Gültigkeit und ist dem Vorstand auszuhändigen.
(4) Es besteht kein Anspruch mehr auf bereits gezahlte Beiträge.
- Wer vorsätzlich, leichtfertig dem Fanclub schadet, hat mit einer Kündigung zu rechnen.
§ 8 Jahreshauptversammlung
- Die Einladung zur Jahreshauptversammlung an die Mitglieder, hat schriftlich per Postzustellung
- Vor einer jeden Jahreshauptversammlung muss eine Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Erfolgen.
- Die Beschlussfähigkeit gilt als gegeben wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Unter dieser anwesenden Mitgliederzahl ist die Jahreshauptversammlung binnen vierzehn Tagen erneut durchzuführen. Die Jahreshauptversammlung erfolgt satzungsgemäß im Monat April eines jeden Jahres.
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- Wer bei den Stammtischen, ab offiziellen Beginn um 19:00 Uhr, die Wörter: St. Pauli,
- Bayern / München, Werder / Bremen nennt, zahlt fünfzig Cent in das „Schmutzschwein“.
- Die Einnahmen aus dem Schmutzschwein werden für eine von den Mitgliedern abgestimmte Sache, verwendet.
- §10 Aufgaben und Tätigkeiten
- Jedes Mitglied hat ab Beginn der Volljährigkeit eine Aufgabe / Funktion im Fanclub zu
- übernehmen, sofern diese Aufgaben / Funktionen vorhanden und notwendig sind.
Dies kann alleine geschehen, oder auch in einer Gruppe aus mehreren Personen bestehend.
§11 Auflösung
- Sollte sich der Fanclub „United 1887“ einmal auflösen bzw. aufgelöst werden, so wird das
- finanzielle Barvermögen an folgende Einrichtungen gespendet: -Wohltätige Zwecke-.
- Ein Anspruch auf Ausschüttung an die Mitglieder von „United 1887“ entfällt somit und kann nicht
- eingefordert werden. Über die materiellen Besitzgüter des Fanclubs hat der bis zu dem Zeitpunkt
der Auflösung, aktuelle Vorstand, bestehend aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und
Kassenwart, zu entscheiden.
Satzung gültig mit Wirkung zum 01.April 2011, - Der Vorstand -
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